AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der
Baran Aluminiumsysteme GmbH
Baumannshof 2a
47551 Bedburg-Hau
Telefon: 02821-7416770
E-Mail: info@terrassana.com

Registernummer: HRB 15424, Registergericht: Kleve
vertreten durch: Baran Aluminiumsysteme GmbH
Geschäftsführer der Baran Aluminiumsysteme GmbH: Ergin Baran 

2. Angebot/Bestellung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Etwa mit dem Angebot übergebene Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen, etc. enthalten nur annähernde Angaben und Beschreibungen.
2.2 maßgeblich ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Etwa vom Besteller überlassene Leistungsverzeichnisse sind nur maßgeblich, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Änderungen der Liefergegenstände durch technische Weiterentwicklung sind vorbehalten.
2.3 eventuell notwenige behördliche Genehmigungen sind stets vom Besteller/Auftraggeber einzuholen. Fehlende Genehmigungen stellen für die Firma Baran Aluminiumsysteme GmbH keinen Grund dar, die Ware zurückzunehmen und auf die Forderung gegenüber dem Besteller zu verzichten.

3. Preise
3.1 Unsere Preise gelten in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Stimmen wir nachträglichen Änderungswünschen des Kunden zu, so sind wir – insbesondere bei Sonderanfertigungen – berechtigt, den Mehraufwand zu unseren Kostensätzen zu berechnen.

4. Zahlung
4.1 Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart, nach Rechnungszustellung sofort, ohne jeden Abzug in bar oder auf dem angegebenen Bankkonto zu leisten. Skontierungen dürfen nicht mehr vorgenommen werden.

5. Lieferungen
5.1 Wir sind bestrebt, angegebene Lieferzeiten pünktlich einzuhalten, nachdem Baran Aluminiumsysteme GmbH ihre Auftragsbestätigung unterschrieben oder eine Anzahlung empfangen hat, wird ein Mitarbeiter so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen aufnehmen, um einen Liefertermin zu vereinbaren.
5.2 Die angegebenen Versandkosten sind für Fahrten im Umkreis von 200 km um die Postleitzahl 47551 mit unserem eigenen Fuhrpark.
5.3 Alle anderen Fahrten ab 200km lassen wir Ihre Waren von einer externen Spedition liefern. Die Mehrkosten der externen Spedition werden weiterberechnet.
5.4 Baran Aluminiumsysteme GmbH liefert die Produkte am vereinbarten Datum zwischen 07:30 und 21:30 Uhr. Unsere Mitarbeiter rufen Sie an, sobald sie zu Ihnen unterwegs sind. Wünscht der Besteller nach unserer Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so verlängert sich eine etwaige Lieferfrist in angemessener Weise, wenn wir der gewünschten Änderung zustimmen.

6. Beratung
6.1 Unsere Vor-Ort-Beratung ist innerhalb eines Radius von 50 km um den Geschäftssitz Bedburg-Hau völlig kostenfrei und unverbindlich. Darüber hinaus berechnen wir eine Kilometerpauschale von nur 50 Cent pro angefahrenen Kilometer. Sie haben jedoch die Möglichkeit uns Fotos Ihrer Terrasse zu übermitteln und sich auch gerne telefonisch oder per E-Mail beraten zu lassen.

7. Statische Berechnung
7.1 Unsere Terrassenüberdachungen und Carports aus Aluminium sind mindestens für die Schneelastzone 1 bis 3 statisch berechnet. Diese statische Berechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil der Lieferung, kann aber gegen Kostenübernahme angefordert werden.
7.2 Anzahl der Dachfelder und Stützen werden auf Grundlage der eingegebenen Geometrie und der gewählten Schnee- und Windlasten berechnet. Alle anderen Meßanleitungen, Skizzen und Preislisten sind nicht maßgebend.

8. Gewährleistung/Schadenersatz
8.1 Der Besteller steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der uns zur Auftragsdurchführung etwa übergebenen Vorlagen, der mitgeteilten Maße und sonstigen Angaben bzw. Vorgaben zur Ausführung unserer Leistungen ein. Diesbezügliche Irrtümer auf Seiten des Bestellers können eine Mangelhaftigkeit unserer Leistung nicht begründen. Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der VdL Richtlinien zulässig.
2.2 Offensichtliche Mängel unserer Lieferung und/oder Werkleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach Leistungserbringung, schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Bemängelte Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des angeblichen Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns oder unsere Beauftragten bereitzuhalten.
8.3 Für alle Aluminiumprofile erhalten Sie für Formbeständigkeit eine Herstellergarantie von 5 Jahren.
8.4 Scheiben mit unbearbeiteten Kanten (VSG Dachgläser) können leichte Flinsen und Ausmuschelungen an den Kanten aufweisen. Dieses ist kein Reklamationsgrund.

9. Montagebedingungen
9.1 Für die Montage benötigten Strom- und Wasseranschlüsse werden Bauseits zur Verfügung gestellt.
9.2 Wird ein Montagetermin, unabhängig vom Grund, verschoben, wird dem Käufer keinerlei Rückvergütung oder Schadensersatz für evtl. aufgewendeten Urlaub erstattet.
9.3 Der Auftraggeber bevollmächtigt mit der Vertragsunterschrift die volljährigen im Haushalt lebenden Personen wie z.B. Ehepartner, Kinder, Eltern, Mieter etc. zur Abnahme der gelieferten bzw. montierten Elemente.
9.4 Bei Montage von Terrassenüberdachungen und Markisen an Gebäude, ist es bauseits sicherzustellen, dass das vorh. Gebäude die zusätzlichen Lasten aufnehmen kann.
9.5 Das Entfernen sowie Wiederherstellen von Bodenbelägen wie z.B. Pflastersteine, Terrassenplatten und anderen Belägen, obliegt dem Käufer.
9.6 Terrassenmöbel und sonstiges Zubehör, was die Montage behindert oder bei der Montage beschädigt werden könnte, ist vom Käufer von der Baustelle zu entfernen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung für evtl. Beschädigungen.
9.7 Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Lieferant nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen; für leichte Fahrlässigkeit hat der Lieferant insofern nur bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten einzustehen.
9.8 Der Käufer muss den Lieferanten über besondere Gegebenheiten wie z.B. Strom- bzw. Wasserleitung oder sonstigen im Boden / Fassade gelegenen Gegenstände / Gewerke, vor Aufnahme der Montagearbeiten, informieren. Für evtl. Beschädigungen an etwaigen, übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung, wenn diese Information nicht vorliegt.

10. Bedingungen zur Ausführung der Montage
10.1 Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Ist eine reibungslose bzw. vollständige Montage, zum vereinbarten Liefertermin, auf Grund von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so sind anfallende Aufwendungen vom Käufer zu ersetzen.
10.2 Der Käufer, soweit er als Grundstückseigentümer zeichnet, versichert mit seiner Unterschrift in seiner Verfügungsmacht über das Grundstück und in seiner Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt, im Übrigen vom Eigentümer bevollmächtigt zu sein.
10.3 Für eine reibungslose Montage werden normale Einbauverhältnisse vorausgesetzt. Der Einbauort muss frei von Hindernissen sein.
10.4 Sollten Zusatzarbeiten anfallen, die nicht zum Lieferumfang zählen, werden diese dem Käufer mit Stundenlohn berechnet. Für dadurch evtl. entstandene Schäden übernimmt der Lieferant keinerlei Haftung. Sieht sich der Lieferant nicht in der Lage die Zusatzarbeit auszuführen, wird die Montage abgebrochen und eine Fehlmontage in Rechnung gestellt.
10.5 Können Montagen Witterungsbedingt (z.B. Frost bei Fundamentsetzung, etc.) nicht durchgeführt werden, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Für die Montage wird ein neuer, kurzfristiger, Montagetermin abgestimmt.
10.6 Um eventuelle Materialschäden, durch zu hohe Schneelasten zu vermeiden, empfiehlt es sich aus Sicherheitsgründen, einen Schneefänger an ihrem Hausdach zu montieren.
10.7 Der Anschluss von elektrischen Bauteilen ist ein anderes Gewerk als das des Lieferanten und muss vom Käufer entsprechend beauftragt werden.
10.8 Zum Erstellen von Fundamenten anfallender Erdaushub, ist bauseits zu entsorgen.
10.9 Die Baustelle wird vom Lieferanten Besenrein verlassen.

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